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Aktenzeichen I 253/85

Datum 18.01.1886

Leitsatz 1. Widerklage gegen eine nach Maßgabe des §. 134 K.O. erhobene Feststellungsklage. 2. Findet auf eine Feststellungsklage, die gegen den Gemeinschuldner als Gläubiger in einem Konkurse erhoben war, §. 8 oder §. 9 K.O. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010500342

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