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Aktenzeichen IIIa 130/86

Datum 02.06.1886

Leitsatz 1. Wird von der gegen das Endurteil eingelegten Berufung ein solches nach §. 276 C.P.O. erlassenes Zwischenurteil miterfaßt, welches noch nicht rechtskräftig geworden ist? 2. An den Prozeßbevollmächtigten welcher Instanz hat die Zustellung eines Urteiles nach Maßgabe des §. 162 C.P.O. zu erfolgen? 3. Begriff der "höheren Instanz" im Sinne der die Zustellung betreffenden Vorschriften der Civilprozeßordnung. 4. Aussetzung des Verfahrens bei einem gleichzeitig in verschiedenen Instanzen anhängigen Rechtsstreite.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010560352

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