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Aktenzeichen IV 344/85

Datum 25.02.1886

Leitsatz Ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist zu erteilen, wenn dem Gerichtsvollzieher die Berufungsschrift zur Zustellung zwar vor dem dritten Tage vor Ablauf der Notfrist, aber ohne Bezeichnung des Prozeßbevollmächtigten der Gegenpartei, zugegangen und infolgedessen die Zustellung an die Partei erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010590364

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