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Aktenzeichen II 537/85

Datum 01.06.1886

Leitsatz Sind die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben nach den Bestimmungen in den §§. 459-463 St.P.O. als Strafsachen anzusehen, deren Entscheidung hiernach den Civilgerichten entzogen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010640410

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