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Aktenzeichen I 183/86

Datum 30.06.1886

Leitsatz 1. Findet aus verurteilenden Erkenntnissen ausländischer Gerichte nur eine Klage auf Vollstreckungsurteil oder auch eine Klage auf Verurteilung des verurteilten Schuldners zur Zahlung statt? 2. Welcher Zeitpunkt ist bei Anwendung des §. 661 Nr. 4 C.P.O. entscheidend? 3. Steht dem verurteilten Schuldner die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache zu, wenn er aus dem ursprünglichen Schuldgrunde noch einmal auf Zahlung beklagt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640106A0427

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