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Aktenzeichen IV 243/37

Datum 13.03.1939

Leitsatz 1. Konnten nach Badischem Landrecht die Gerichte zur Entscheidung der Frage angerufen werden, ob ein Kind aus Ehebruch erzeugt und deshalb von der Legitimation durch nachfolgende Ehe ausgeschlossen war? 2. Wen traf in solchen Fällen die Beweislast dafür, daß der Erzeuger des Kindes zur Zeit der Erzeugung mit einer anderen Frau verheiratet gewesen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0060023

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