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Aktenzeichen IV 275/38

Datum 27.03.1939

Leitsatz 1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die Zwangsversteigerung des Grundstücks herbeiführt, um solche Grundstücksrechte zu beseitigen, die nach seiner Überzeugung in dem Werte des Grundstücks keine Deckung mehr finden und die er daher für wertlos hält? 2. Kann bei einem zu fiduziarischen Zwecken erteilten Auftrag, ein Grundstück im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu erstehen und es diesem zu gegebener Zeit zu übertragen, der Beauftragte gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten wegen solcher Ansprüche zurückhalten, die mit der Geschäftsbesorgung in keinem Zusammenhange stehen? Kann er mit derartigen Forderungen, wenn das Grundstück später im beiderseitigen Einverständnisse verkauft worden ist, gegen die Forderung auf Herausgabe des Erlöses aufrechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A00C0052

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