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Aktenzeichen III 81/38
Datum 03.02.1939
Leitsatz Wird ein Versorgungsanwärter mit Ablauf der Probezeit ohne weiteres Beamter auf Lebenszeit, wenn ihm nicht gemäß § 50 der Anstellungsgrundsätze spätestens 14 Tage vorher eröffnet worden ist, daß er mit endgültiger Übernahme nicht rechnen könne? Welche Bedeutung hat seine Bestätigung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A00E0065
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