zurück

Aktenzeichen III 81/38

Datum 03.02.1939

Leitsatz Wird ein Versorgungsanwärter mit Ablauf der Probezeit ohne weiteres Beamter auf Lebenszeit, wenn ihm nicht gemäß § 50 der Anstellungsgrundsätze spätestens 14 Tage vorher eröffnet worden ist, daß er mit endgültiger Übernahme nicht rechnen könne? Welche Bedeutung hat seine Bestätigung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A00E0065

Download PDF

zurück