zurück

Aktenzeichen V 190/38

Datum 30.03.1939

Leitsatz 1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des Betriebsinhabers aufgegebenen prozeßgerichtlichen Feststellung einer streitigen Forderung mit der Begründung verneint werden, daß das Entschuldungsamt zu solcher Auflage nicht befugt gewesen sei? 2. Zum Begriff der nach dem Schuldenregelungsgesetz einer Kürzung unterworfenen Zinsen und Provisionen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A00F0071

Download PDF

zurück