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Aktenzeichen IV 253/38

Datum 03.04.1939

Leitsatz 1. Kann die Ehescheidungsklage des Mannes wegen Unfruchtbarkeit, wenn sie nach § 95 Satz 2 EheG. zulässig ist, schon deshalb abgewiesen werden, weil die Frau inzwischen ein Alter erreicht hat, in dem sie ohnehin unfruchtbar geworden sein müßte? 2. Zum Widerspruchsrecht nach § 55 Abs. 2 EheG.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0130095

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