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Aktenzeichen IV 257/38

Datum 03.04.1939

Leitsatz 1. Besteht ein Recht auf Scheidung wegen Ehebruchs, wenn die Ehe schon vor diesem Ehebruch so tief und unheilbar zerrüttet war, daß der Ehebruch von dem anderen Ehegatten nicht mehr als ehezerstörend empfunden werden konnte? 2. Ist die Erklärung des anderen Ehegatten, daß er trotz der bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe nicht gewillt sei, den Ehebruch in Kauf zu nehmen, rechtlich von Bedeutung? 3. Kann der andere Ehegatte in einem solchen Falle den Antrag auf Schuldausspruch nach § 61 Abs. 2 Satz 2 des Ehegesetzes wegen dieses Ehebruchs stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0140104

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