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Aktenzeichen IV 165/38

Datum 03.04.1939

Leitsatz Kann in einem Testament, das von einem Notar entworfen oder beraten ist, die Bezeichnung der Bedachten als Nacherben als Erbeneinsetzung im Sinne des § 2269 BGB ausgelegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0150109

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