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Aktenzeichen VII 102/38

Datum 14.03.1939

Leitsatz 1. Inwieweit wird der absonderungsberechtigte persönliche Gläubiger eines Vergleichsschuldners, der sich nur mit einem Teile der Forderung am Vergleichsverfahren beteiligt und insoweit, nicht aber für den Rest auf sein Absonderungsrecht verzichtet hat, vom Vergleichsverfahren betroffen, und welche Wirkung hat der in diesem Verfahren zustandegekommene Teilerlaß auf seine Forderung? 2. Welchen Einfluß hat hierbei ein später auf sein Absonderungsrecht eingetretener Ausfall? 3. Inwieweit besteht in solchem Fall eine sogen. unvollkommene -- unerzwingbare -- Verbindlichkeit für den erlassenen Forderungsteil weiter? 4. Kann eine solche Verbindlichkeit die Rechtsgrundlage für selbständige Schuldanerkenntnisverträge abgeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A01B0134

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