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Aktenzeichen IV 214/38
Datum 30.03.1939
Leitsatz 1. Kann der Revisionskläger, wenn die letzte mündliche Verhandlung bei dem Berufungsgerichte vor dem Inkrafttreten des neuen Ehegesetzes stattgefunden hat, einen durch dieses Gesetz geschaffenen Ehescheidungsgrund im Revisionsverfahren auch dann erstmalig vorbringen, wenn seine Revision nach dem bisherigen Rechte keinen Erfolg haben könnte? 2. Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs der Frau gegen die Scheidung nach § 55 EheG.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A01C0140
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