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Aktenzeichen VII 169/38

Datum 04.04.1939

Leitsatz 1. Bestehen zwischen einem Gastwirt und demjenigen, dem er zu einer Veranstaltung ohne besonderes Entgelt Räume zur Verfügung stellt, vertragliche Beziehungen, die jenen verpflichten, für den gefahrlosen Zustand der Räume zu sorgen und den durch die Verabsäumung dieser Pflicht geschädigten Teilnehmern der Veranstaltung Schadensersatz zu leisten? 2. Zum Umfang der vom Gastwirt in diesem Falle zu erfordernden Sorgfalt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A01F0153

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