zurück

Aktenzeichen III 151/37

Datum 17.02.1939

Leitsatz Kann die NSDAP. nach Art. 131 WeimVerf. in Verbindung mit § 839 BGB. auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ein Mitglied der Partei oder ein Angehöriger einer ihrer Gliederungen in Ausübung der ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten öffentlichen Gewalt eine sich für ihn hieraus Dritten gegenüber ergebende Pflicht schuldhaft verletzt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0250193

Download PDF

zurück