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Aktenzeichen I 195/38
Datum 04.04.1939
Leitsatz 1. Kann eine Verpflichtung, nicht im Urkundenprozeß zu klagen, durch Vertrag rechtswirksam begründet werden? 2. Ist die abredewidrig erhobene Klage auf Grund der einredeweise geltend gemachten Vertragspflicht als im Urkundenprozeß unstatthaft abzuweisen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A02B0241
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