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Aktenzeichen IV 273/38
Datum 22.05.1939
Leitsatz Ist die vor dem Inkrafttreten des Ehegesetzes geschehene Weigerung eines Ehegatten, die häusliche Gemeinschaft herzustellen, auch dann allein nach § 49 EheG. zu beurteilen, wenn keine Verurteilung zur Herstellung vorliegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0320273
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