zurück

Aktenzeichen III B 3/39

Datum 28.04.1939

Leitsatz 1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist? 2. Ist die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden nichtig, wenn er die Verlängerung bewilligt hat, obgleich dem Antrage die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten fehlte? 3. Hängt die Wirksamkeit der schriftlichen Verlängerungsverfügung, die der förmlichen Zustellung nicht bedarf, davon ab, daß der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers noch vor Ablauf der ursprünglichen Frist von ihr Kenntnis erlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0380307

Download PDF

zurück