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Aktenzeichen III 183/38

Datum 16.05.1939

Leitsatz Wie ist das Ruhegehalt eines Beamten zu berechnen, der nach Landesrecht ohne seine Zustimmung im dienstlichen Interesse in ein Amt mit geringeren Dienstbezügen versetzt worden ist und nach Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in den Ruhestand tritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A03D0332

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