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Aktenzeichen II 200/38

Datum 17.05.1939

Leitsatz 1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß er die Wechselsumme in Teilbeträgen an verschiedene Empfänger zahle? 2. Kann auf die Einrede der Rechtshängigkeit verzichtet werden oder ist sie von Amts wegen zu berücksichtigen? 3. Kann eine Partei auch in Punkten für beweisfällig erklärt werden, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A03E0338

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