Aktenzeichen III 118/38
Datum 24.03.1939
Leitsatz 1. Wer hat eine Sondervergütung zu bewilligen, die ein Beamter einer Stadtgemeinde aus den Mitteln einer selbständigen offenen Handelsgesellschaft, an der die Stadtgemeinde beteiligt ist, für die der Gesellschaft geleisteten Dienste erhalten soll? 2. Können Ansprüche aus einem früheren Vertragsverhältnis mit der Begründung hergeleitet werden, daß die Berufung auf die Vereinbarungen über die Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses sich als eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 826 BGB. darstelle, weil nachträglich Umstände eingetreten seien, die sich mit diesen Vereinbarungen nicht vertrügen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A03F0349
zurück