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Aktenzeichen VIII GB 21/39

Datum 01.06.1939

Leitsatz Welches Gericht entscheidet, wenn ein Gericht in der Ostmark eine Vormundschaftssache gemäß § 111 österr. Jurisdiktionsnorm an ein Gericht des Altreiches überträgt, dieses aber die Übernahme der Sache ablehnt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0420372

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