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Aktenzeichen VIII 64/39

Datum 15.06.1939

Leitsatz 1. Liegt ein Tauschvertrag (mit gespaltener Parteirolle) vor, wenn jemand durch einen einheitlichen Vertrag seine Sache einem andern überläßt und dafür die Sache eines Dritten erhält? Richtet sich der Gewährleistungsanspruch wegen der erhaltenen Sache gegen beide Vertragsgegner? 2. Ist für den Gewährleistungsanspruch Verschulden des Gewährleistungspflichtigen erforderlich? Kann der Erwerber neben Gewährleistung auch Schadensersatz verlangen und muß er das Verschulden des Gegners am Schaden beweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1010001

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