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Aktenzeichen IV 276/38

Datum 26.06.1939

Leitsatz Ist ein Erbvertrag der Anfechtung nach §§ 2281, 2079 BGB. entzogen, wenn er die Voraussetzung dafür war, daß der eine der beiden Miteigentümer des zu entschuldenden Gutes die persönlichen Schulden des anderen für den Fall der nachher durchgeführten Entschuldung auf seinen Eigentumsanteil mitübernommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1060019

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