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Aktenzeichen II 161/38

Datum 28.06.1939

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler fremder Herkunft unter Verwendung eigener Ersatzteile aufarbeitet, um sie in den Verkehr zu bringen, die Warenzeichen des Herstellers, dessen Typenzeichen und das Systemzeichen an den aufgearbeiteten Zählern belassen oder diese mit Leistungsschildern versehen, wie sie der Hersteller benutzt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1080029

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