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Aktenzeichen VIII B 27/39
Datum 06.07.1939
Leitsatz 1. Kann den Gegenstand einer Grunddienstbarkeit die zu Gunsten eines Grundstücks übernommene Pflicht bilden, auf dem dienenden Grundstück eine Anlage, wie sie auf dem herrschenden besteht, zu unterlassen? 2. Kann eine solche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A10F0090
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