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Aktenzeichen VII B 28/39
Datum 01.09.1939
Leitsatz Tritt mit der Beendigung der Fristhemmung auch die Beendigung der zum Nachweise für die Prozeßgebührzahlung gesetzten Frist selbst ein, wenn das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Frist eingereicht worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1170125
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