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Aktenzeichen II 199/38

Datum 07.06.1939

Leitsatz 1. Zur Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers, der ein früheres Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Anspruch nimmt. 2. Kann das Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das wegen pflichtwidrigen Verhaltens haftbar gemacht wird, zu seiner Entlastung geltend machen, der Aufsichtsrat sei mangels satzungsmäßiger Besetzung beschlußunfähig gewesen? Was kann das einzelne Mitglied eines beschlußunfähigen Aufsichtsrats tun, um eine Ergänzung des Aufsichtsrats herbeizuführen oder um den Geschäftsführer zu überwachen und zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten? 3. Unter welchen Voraussetzungen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschädigt, wenn trotz Überschuldung kein Konkursantrag gestellt worden ist? 4. Kann ein Gesellschafterbeschluß, durch den die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung erteilt, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1190129

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