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Aktenzeichen III 163/38

Datum 23.06.1939

Leitsatz 1. Ist nach § 322 Abs. 2 ZPO. die Entscheidung, daß die Gegenforderung infolge der Aufrechnung nicht mehr besteht, bis zur Höhe des Betrages, für welchen die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig? 2. Hat der im § 10 Abs. 2 BBG. bestimmte Stichtag des 1. März 1932 für jede Art von Gehaltsrückforderungen oder nur für die besondere im § 10 Abs. 1 BBG. vorgesehene Regelung Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A11D0167

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