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Aktenzeichen III 169/38

Datum 23.06.1939

Leitsatz 1. Zur Rechtsnatur des Postscheckverhältnisses. 2. Kann der Postscheckkunde, obwohl ihm § 6 II der Postscheckordnung "alle Nachteile" aufbürdet, die aus dem Verlust oder dem sonstigen Abhandenkommen sowie aus dem Mißbrauch der Formblätter entstehen, von der Reichspost gemäß § 9 des Postscheckgesetzes Schadensersatz wegen der Ausführung verfälschter Überweisungen verlangen, sofern die Beamten des Postscheckamts die Fälschung fahrlässig nicht erkannt haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A11E0174

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