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Aktenzeichen III 186/38
Datum 28.07.1939
Leitsatz 1. Was ist im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung unter Arbeitsfähigkeit zu verstehen? Wie ist die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (oder Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit) zeitlich und sachlich von der dauernden abzugrenzen? Inwieweit kommt es dabei auf das Maß der Behinderung des Versicherten in seinem Beruf oder seiner Beschäftigung an? 2. Kann der Versicherte auch für neue Dauerschäden, die sich erst nach Ablauf eines Jahres vom Unfalltag an ergeben, Invaliditätsentschädigung verlangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A11F0184
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