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Aktenzeichen V 46/39
Datum 14.09.1939
Leitsatz 1. Kann das Bergwerkseigentum wesentliche Bestandteile haben? 2. Gilt § 148 preuß. allg. Bergges. auch für Beschädigungen fremden Bergwerkseigentums? 3. Darf der Bergwerkseigentümer innerhalb seines Feldes abbauen, obwohl schädliche Einwirkungen daraus auf Nachbarfelder vorauszusehen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1230203
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