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Aktenzeichen I 205/38

Datum 23.06.1939

Leitsatz 1. Ist ein through bill of lading (Durchkonnossement), das nicht vom Reeder oder dessen Vertreter gezeichnet ist und dessen Inhalt ergibt, daß der Aussteller nur die Stellung eines Spediteurs einnehmen will, geeignet, die dingliche Wirkung des § 647 HGB. hervorzurufen? 2. Kann solch ein through bill of lading eine Auslieferungsverpflichtung des Ausstellers der Urkunde gegenüber ihrem legitimierten Inhaber begründen? 3. Kann auch der in der Urkunde genannte Empfangsspediteur in die Auslieferungsverpflichtung gegenüber jenem Urkundeninhaber dadurch eintreten, daß er die an ihr Endziel beförderten Güter entgegennimmt? 4. Kann in einem solchen Fall eine Haftungsbeschränkung entsprechend den in Fachkreisen als allgemein maßgeblich aufgestellten "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen" stillschweigend vereinbart sein, und zwar auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1240209

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