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Aktenzeichen IV B 31/39
Datum 18.09.1939
Leitsatz Sind die Akten dem Reichsgericht zur Entscheidung vorzulegen, wenn das Oberlandesgericht von einer vom Obersten Gerichtshof in Wien vertretenen Rechtsansicht abweichen will?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1260220
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