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Aktenzeichen VII 186/38
Datum 19.09.1939
Leitsatz Können im Falle der künstlichen Ableitung und der hierdurch verursachten Veränderung des Bettes eines fließenden Gewässers "Inhaber der Fischereirechte" im Sinne von Art. 5 des Bayerischen Fischereigesetzes vom 15. August 1908 (GVBl. S. 527) auch solche Fischereiberechtigte sein, deren Berechtigung nicht an der von der Regulierung des Wasserlaufs betroffenen Stelle selbst, sondern an der unmittelbar stromaufwärts davon gelegenen Strecke besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1280225
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