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Aktenzeichen II 17/39

Datum 20.09.1939

Leitsatz Ist bei einem Vertrage, durch den sich ein Angestellter hinter dem Rücken seines Dienstherrn von einem anderen Vorteile dafür versprechen oder gewähren läßt, daß er ihn bei der Vergebung von Aufträgen bevorzugt oder sich für seine Bevorzugung einsetzt, die Sittenwidrigkeit davon abhängig, ob die Vertragschließenden mit einer nachteiligen Wirkung des Vertrages für den Dienstherrn gerechnet haben oder ob dieser einen Nachteil erlitten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1290229

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