zurück
Aktenzeichen IV 105/39
Datum 12.10.1939
Leitsatz 1. Begehrt derjenige, der nach Anerkennung seiner unehelichen Vaterschaft auf die Feststellung klagt, daß er nicht der Vater des Kindes sei, eine Entscheidung über die blutmäßige Abstammung? 2. Über die Zulässigkeit einer solchen Klage.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1340277
zurück