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Aktenzeichen II 195/38

Datum 12.07.1939

Leitsatz 1. Ist eine Aktiengesellschaft nach der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 auch dann berechtigt, einem ausgeschiedenen jüdischen Vorstandsmitglied ein vereinbartes Ruhegehalt zu entziehen, wenn es nicht wegen seiner Rassezugehörigkeit im Zuge der politischen Entwicklung, sondern aus anderen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1390301

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