zurück

Aktenzeichen III 6/39

Datum 15.09.1939

Leitsatz 1. Sind bei der gerichtlichen Beurteilung vermögensrechtlicher Ansprüche von Beamten Vorbescheide der obersten Dienstbehörde bindend für die Vorfragen, ob und von welchem Zeitpunkt ab das Beamtenverhältnis endet oder der Beamte in den Wartestand zu versetzen ist? 2. Von welcher Stelle war 1934 im Bereiche der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein die Versetzung eines Kreiskommunalbeamten in den Ruhestand anzuordnen und wie hatte das zu geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A13A0308

Download PDF

zurück