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Aktenzeichen III 2/39

Datum 06.10.1939

Leitsatz 1. Handelt der Fahrdienstleiter der Reichsbahn bei der Regelung der Personenzugfolge in Ausübung öffentlicher Gewalt? 2. Aus welchen Rechtsgründen haftet die Deutsche Reichsbahn für den Unfall, der einem Fahrgaste durch Verschulden eines an der Personenbeförderung beteiligten Reichsbahnbeamten zustößt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A13E0341

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