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Aktenzeichen VIII 157/39
Datum 12.10.1939
Leitsatz 1. Unter welchen Umständen ist der Mieter eines Kraftwagens Betriebsunternehmer im Sinne des § 1 öst. KraftfHG.? 2. Ist der Mieter, der den Wagen lenkt, Betriebsgehilfe des Vermieters im Sinne des § 8 öst. KraftfHG.? 3. Kann sich der Vermieter zur Abwehr seiner Haftung nach § 1 öst. KraftfHG. gegenüber einem Mieter des Wagens auf das Verschulden eines anderen Mieters berufen, der den Wagen lenkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1400359
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