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Aktenzeichen I 15/39
Datum 06.10.1939
Leitsatz 1. Nach welchen Vorschriften richtet sich die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Patentverletzungen, die vor dem Inkrafttreten des Patentgesetzes vom 5. Mai 1936 begangen worden sind? 2. Kommt es für die Entscheidung darüber, ob das Deutsche Reich ein Patent in Ausübung eines Hoheitsrechts in Benutzung genommen hat, darauf an, ob die Beamten des Reichs den Willen oder das Bewußtsein gehabt haben, ein Hoheitsrecht auszuüben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1470387
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