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Aktenzeichen VI 309/38
Datum 18.10.1939
Leitsatz Ist der Verleger einer Zeitschrift rechtlich zum Einschreiten verpflichtet, wenn ein bei ihm angestellter Schriftleiter die ihm nach dem Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 anderen gegenüber obliegenden Verpflichtungen verletzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2030007
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