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Aktenzeichen V 54/39
Datum 30.10.1939
Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 128 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZVG. 2. Über die Tragweite des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. 3. Unter welchen Voraussetzungen haftet der Notar für eine von seinem Bürovorsteher erteilte falsche Rechtsauskunft? 4. Darf der Notar für den Fall seiner Abwesenheit anordnen, daß sein Bürovorsteher mit den auf der Amtsstube zur Vornahme eines notarischen Aktes erscheinenden Personen verhandelt und den Akt so vorbereitet, daß er von einem anderen Notar vollzogen werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2060024
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