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Aktenzeichen IV 718/39
Datum 20.11.1939
Leitsatz Ist die Revision gegen ein von einem Berufungsgericht im Protektorate Böhmen und Mähren nach dem 1. April 1939 in einem Rechtsstreit wegen Scheidung oder Aufhebung einer Ehe gefälltes Urteil nach der Überleitung der Rechtssache an die deutsche Gerichtsbarkeit zulässig, auch ohne daß sie im Urteil für zulässig erklärt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A20D0063
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