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Aktenzeichen VIII 195/39

Datum 26.10.1939

Leitsatz 1. Kann die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit dem Einwande bekämpft werden, daß es aus Schikane eingelegt sei? 2. Ist der Nachteil, der einem Schuldner dadurch erwachsen ist, daß eine von ihm beabsichtigte, sachlich aussichtslose Berufung durch ein Versehen seines Anwalts nicht ordnungsmäßig eingelegt wurde und infolgedessen das gegen den Schuldner ergangene Urteil alsbald vollstreckt werden konnte, als ein "Schaden" im Rechtssinn anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A20E0065

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