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Aktenzeichen II 68/39

Datum 15.11.1939

Leitsatz 1. Sind Vereinbarungen, welche von den für einen Industriezweig verbandsmäßig zusammengeschlossenen Herstellern mit den ebenfalls verbandsmäßig zusammengeschlossenen Abnehmern des Groß- und Einzelhandels zur allgemeinen Regelung des Absatzes, insbesondere zur einheitlichen Festsetzung der Handelsspannen, getroffen werden, Kartellabreden im Sinne des § 1 KartVO.? 2. Zur Schriftform solcher Kartellabreden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2150100

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