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Aktenzeichen IV 174/39
Datum 25.11.1939
Leitsatz 1. Bedarf es in Ehesachen einer Verkündung des Ausspruchs über die Zulassung der Revision? 2. Fällt bei § 55 Abs. 2 EheG. das Vorhandensein unterhalts- und erziehungsbedürftiger Kinder dann nicht mehr zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Ehe ins Gewicht, wenn der auf Scheidung klagende Ehemann eine besondere Unterhaltsverpflichtung eingegangen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2190124
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