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Aktenzeichen II 74/39

Datum 02.12.1939

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Nichtigkeit eines Prozeßvergleichs, der wirksam zustande gekommen, aber wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten worden ist, durch Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geltend gemacht werden, obwohl die Entscheidung über die Wirksamkeit der Anfechtung eine Beweisaufnahme erforderlich macht? 2. Kann ein Vergleich wegen Irrtums bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2210198

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